Nach Bundestagsanfrage: AG Fananwälte erneuert Kritik an Datei „Gewalttäter Sport“

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte sieht sich aufgrund einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag in ihrer Kritik an der sogenannten Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) bestätigt.

Die Bundesrgierung antwortete am 26.07.2018 (BT-Drucksache 19/ 3009) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten der FDP-Fraktion (BT-Drucksache 19/ 2634) zum Datenaustausch mit Russland anlässlich der Fußball WM 2018 und der sog. Datei „Gewalttäter Sport“.

Rechtsanwältin Waltraut Verleih, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte, erklärt zu der Veröffentlichung:

„Entgegen aller Verlautbarungen ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung, dass in einer hohen Anzahl Vorkommnisse eingetragen sind, die nicht im Entferntesten mit der Ausübung von Gewalt zu tun haben. Laut Antwort der Bundesregierung entfallen allein 2.898 Eintragungen in der Datei „Gewalttäter Sport“ – das sind etwa 28 % – auf Personen, die lediglich von präventivpolizeilichen Maßnahmen (Personalienfeststellung, Platzverweis und Ingewahrsamnahme) betroffen waren, gegen die also noch nicht einmal ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, geschweige denn jemals eine Verurteilung erfolgte. Hinzu kommen weitere 2.168 Personen, gegen die lediglich wegen Beleidigung, Pyrotechnik oder Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (in der Regel Vermummungsverbot) ermittelt wurde. Rund die Hälfte der Eintragungen in der sog. Datei „Gewalttäter Sport“ betrifft mithin Personen, denen die Ausübung von Gewalt gegen Personen noch nicht einmal vorgeworfen wurde.“

„Hinzu kommt, dass häufig keine Berichtigung falscher Eintragungen erfolgt. Da Betroffene mit Ausnahme von Bremen und Rheinland-Pfalz von Amts wegen auch keine Mitteilung über eine Speicherung ihrer Daten erhalten, haben sie auch keine Möglichkeit, sich gegen falsche Eintragungen zu wehren,“

so Rechtsanwältin Angela Furmaniak, ebenfalls Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte.

Die Auswirkungen auf die Betroffenen sind erheblich: Auf der Grundlage von Eintragungen in dieser Datei können weitergehende polizeiliche Maßnahmen wie Ausreiseverbote, Meldeauflagen oder Gefährderansprachen erfolgen. Anlässlich der Fußballweltmeisterschaft in Russland wurde bekannt, dass die russischen Behörden offensichtlich aufgrund von Informationen der deutschen Sicherheitsbehörden mehreren Personen die Einreise nach Russland verweigert oder ihnen die Fan-ID entzogen haben, sie also trotz gültiger Eintrittskarte nicht ins Stadion gelassen wurden.

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte fordert daher erneut, dass alle Personen, die in der Datei gespeichert sind umgehend darüber informiert werden, damit sie sich dagegen rechtlich wehren können. Aufgrund der erheblichen rechtlichen Bedenken fordert die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte, die Datei in der bestehenden Form abzuschaffen.

Die Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte vom 17. Juli 2018 können Sie herunterladen: PM der AG Fananwaelte 17.07.2018