Pyro

Das Abbrennen von Pyrotechnik in Stadien ist derzeit in sowohl nach dem Sprengstoffgesetz als auch nach den Stadionrichtlinien sowie der DFB-Sicherheitsrichtlinie verboten. Der Einsatz von Pyrotechnik führt regelmäßig zu Strafen für die Vereine, aber auch zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten.

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte begrüßt den Versuch des Projekts „Pyrotechnik legalisieren – Emotionen respektieren“, der ca. 50 Gruppen der deutschen Ultra-Szene angehören, ein Modell zur Teillegalisierung von Pyrotechnik in Stadien mit dem Deutschen Fußballbund zu vereinbaren. Dies könnte eine unnötige Kriminalisierung von Fans bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit ermöglichen:

Es trifft zu, dass sowohl in Deutschland, aber gerade auch in Österreich lange Zeit Fackeln im Stadion für Stimmung, Emotionen und „südländische Atmosphäre“ sorgten. Wie die österreichische Initiative zur Legalisierung von Pyrotechnik zu Recht betont, haben Zuschauer, Vereine, Presse und TV von diesen Bildern profitiert. Eine große Zahl der Stadionbesucher, aber auch Fernsehzuschauer betrachtet Pyrotechnik als Stilmittel der Fankultur und der Begeisterung für den Verein.

Es ist daher nicht angemessen, die Verwendung von Pyrotechnik zu kriminalisieren und als Rowdytum in einem falschen Licht darzustellen. Die Versuche in der Vergangenheit sowohl durch Vereine als auch die Medien, Besucher, die Pyrotechnik im Stadion verwendet haben, als schwerwiegende Straftäter darzustellen, denen es nur darum geht, im Stadion Ärger zu machen, sind nicht dazu geeignet, Sicherheit im Stadion zu gewährleisten. Vielmehr zeigen sie fehlendes Problembewusstsein und Verständnis.

Statt durch den vollständigen Verbot von Pyrotechnik die Gefahr des Einschmuggelns und unkontrollierten Abbrennens von Fackeln zu erhöhen, können die Vorschläge der Initiative zur Teillegalisierung zu einer verbesserten Sicherheit im Stadion führen und gleichzeitig die Fankultur gewahrt werden. Nicht zu legalisieren ist das Werfen von Knallkörpern oder der Einsatz von Pyrotechnik gegen andere Menschen. Die Vorschläge des Legalisierungsprojekts auf Einführung von besonders geschützten „Pyro-Zonen“ im Stadion erscheint eine sinnvolle Kompromissvariante. Die Arbeitsgemeinschaft Fanwälte fordert den DFB daher auf, die angekündigte Prüfung des Papieres zeitnah vorzunehmen und dabei die Vermeidung unnötiger Kriminalisierung zu berücksichtigen.

Das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion ohne entsprechende Genehmigung stellt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Sprengstoffgesetzes dar, für die Bußgeld verhängt werden kann. Wenn durch die Verwendung von Pyrotechnik andere Personen verletzt werden, stellt dies eine gefährliche Körperverletzung dar.

Die Tendenz einiger Staatsanwaltschaften, beim Abbrennen von Pyrotechnik im Fanblock grundsätzlich auch dann, wenn niemand verletzt wird, von einer versuchten gefährlichen Körperverletzung auszugehen, ist zu kritisieren.

Zum einen wird dabei die Absicht der Fans falsch gewertet. Im Regelfall kommt es nicht zum Einsatz von Pyrotechnik, um zu stören und Krawall zu machen, sondern als historisch gewachsene Kultur der Unterstützung, des Supports.

Zum anderen kann nicht grundsätzlich unterstellt werden, dass derjenige, der Pyrotechnik im Stadion verwendet, die Verletzung anderer Personen billigend in Kauf nimmt. Nur dann aber wäre ein Körperverletzungsversuch gegeben. Dies kann im Einzelfall zwar zutreffen. Allerdings liegt es im Regelfall gerade anders: Der Fan will nicht seine anderen „Fan-Kollegen“ verletzen und auch nicht sich selbst. Dies ist nicht als versuchte Körperverletzung zu werten.