Trotz Corona-Lage: Fristen beachten!

Die „Arbeitsgemeinschaft Fananwälte“ weist aus gegebenen Anlass auf Folgendes hin:

Auch wenn es derzeit bei Gerichten unübersichtlich und chaotisch wirken mag, bedeutet dies nicht, dass man Post des Gerichts ignorieren darf.

Für alle diejenigen, die Zustellungen (gelbe Briefumschläge) erhalten bzw. eine Benachrichtigung, dass auf dem Postamt ein Schreiben liegt, gilt: Es laufen Fristen ab dem Tag, an dem die Benachrichtigung / der Brief im Briefkasten liegt. Im Moment ist nicht davon auszugehen, dass allein aufgrund der Ausgangs- bzw. Kontaktverbote Fristen nicht mehr beachtet werden müssten.

Das ist besonders wichtig, wenn die Staatsanwaltschaft bei Gericht Strafbefehle beantragt. Damit ist in zunehmendem Maße zu rechnen, um die Justiz zu entlassen. Wer gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch einlegt, ist damit strafrechtlich verurteilt. Es gilt hier also auch weiterhin, sich im Zweifelsfall unbedingt sofort fundierten Rechtsrat einzuholen.